Verbandsentwicklung

Der Verband besteht seit dem 14. November 1995. Zuvor hatte der Regionale Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Bereich Lugau-Glauchau (RZV) neben der öffentlichen Aufgabe der Wasserversorgung auch die der Abwasserbeseitigung für die beiden Gemeinden. Heute ist er für sie nur noch Wasserversorger. Stadt und Gemeinde waren zwischenzeitlich also wieder selbst Aufgabenträger für die Abwasserbeseitigung geworden. Neben der damit verbundenen unmittelbaren Verantwortung und Mehrbelastung ergab sich die Möglichkeit, die Geschicke von Stadt und Gemeinde auch auf diesem Gebiet wieder eigenständig und nachhaltig zu bestimmen und das Wohl der hiesigen Bürger zu fördern. Stadt und Gemeinde hatten beschlossen, die nach dem Aufgabenträgerwechsel ihnen obliegende Aufgabe der öffentlichen Abwasserbeseitigung gemeinsam zu erfüllen, also einen Zweckverband zu gründen. Der Zweckverband ist Aufgabenträger geworden. Dieser Verbund ist darin begründet, daß sich bei gemeinsamer Vorgehensweise die bekanntermaßen komplizierten Probleme wirtschaftlicher lösen lassen, ohne daß die notwendige Berücksichtigung örtlicher Gegebenheiten darunter leidet.

Zum Zeitpunkt seiner Entstehung waren die öffentlichen Abwasseranlagen im Verbandsgebiet nahezu ausschließlich veraltet (vielfach älter als 80 Jahre) und überwiegend schadhaft oder hinsichtlich ihres Leistungsvermögens nicht mehr ausreichend.

Der Erneuerungsgrad liegt derzeit bei etwa 54 Prozent des Kanalbestandes (Wissenswertes/ Statistik/ Altersstruktur). Die dringendsten und durch den Freistaat Sachsen finanziell förderfähigen Baumaßnahmen im Kanalnetz sind nunmehr im wesentlichen erledigt (Wissenswertes/ Fertiggestellte Bauvorhaben). Die weitere Bautätigkeit zur Erneuerung des Kanalbestandes wird sich auf die Jahre binnen der nächsten beiden Jahrzehnte relativ gleichmäßig verteilen können (Wissenswertes/ Vorgesehene Bauvorhaben). Besondere Bedeutung hatte die Ertüchtigung des zentralen Klärwerks in Niederfrohna, damit auch die Abwasserbehandlung den dafür geltenden gesetzlichen Anforderungen entspricht (Wichtige Informationen/ Aktuelles/ Geschäftsstelle mit zentralem Klärwerk). Dieses Bauvorhaben ist mit Kosten in Höhe von etwa 10 Millionen Euro verbunden gewesen und ist vom Freistaat Sachsen und der Europäischen Union finanziell unterstützt worden.

Hinzugekommen ist eine Anlage zur Klärschlammfaulung. Das damit gewonnene Gas wird energetisch genutzt und leistet einen nennenswerten Beitrag zur Einsparung von Kosten für Elektroenergie zum Betrieb des Klärwerkes und von Entsorgungskosten.

Im Jahre 1996 hatte sich die Verbandsversammlung dafür entschieden, die enormen, vom Verband zu tragenden Kosten für die zu tätigenden Investitionen (verbleibender Eigenanteil) nicht im Wege der Erhebung von sogenannten Abwasserbeiträgen - das sind Kapitalzuschüsse von Grundstückseigentümern -, sondern allein über Abwassergebühren zu finanzieren. Sie war davon ausgegangen, daß die Einkommens- und Vermögenslage der hiesigen Grundstückseigentümer eine Beitragserhebung auch auf längere Sicht nicht zuläßt. Auch sei die Finanzierung über Beiträge die volkswirtschaftlich gesehen teurere Form der Finanzierung, weil die Grundstückseigentümer in der Regel Kredite aufnehmen müßten, um den Beitrag leisten zu können. Darüber hinaus seien von ihnen wegen der jahrzehntelang unterbliebenen Unterhaltung der Gebäude auf ihren Grundstücken erhebliche Anstrengungen zu deren Instandsetzung nötig und große finanzielle Lasten zu tragen. Demgegenüber ist dem Verband die Erlangung von Fremdkapital einfacher (Sicherheiten) und in Form von sogenannten Kommunalkrediten auch preiswerter möglich. Über die Finanzierung ausschließlich über Gebühren werden alle Nutznießer der öffentlichen Abwasserbeseitigung - also sowohl Grundstückseigentümer als auch Mieter - an den damit verbundenen Kosten beteiligt. Die Belastung wird gleichmäßiger und gerechter verteilt. Gebührenpflichtiger ist der Grundstückseigentümer.

Im Jahre 1997 hatte der Zweckverband eine Gebührenreform beschlossen. Seitdem werden Grundgebühren nicht mehr - wie allgemein üblich - je Grundstücksanschluß, sondern je belegter Wohneinheit erhoben. Ziel dieser Maßnahme war, Grundstückseigentümer nicht mehr einheitlich, sondern nach dem Maß der möglichen Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlagen zur Finanzierung der Bereitstellung dieser Anlagen heranzuziehen. Die Bebauungsstruktur im Verbandsgebiet ist sehr unterschiedlich. Hier gibt es Gebiete mit städtischem Charakter, aber auch ländlich oder durch lockerere Siedlungsbebauung geprägte Bereiche. Es werden also beispielsweise Einfamilienhäuser und Wohnblöcke nicht mehr gleichbehandelt, was zu mehr Gebührengerechtigkeit führt.

Gegenwärtig treffen zahlreiche Städte und Abwasserzweckverbände in Sachsen Vorbereitungen zur Erhebung einer "Niederschlagswassergebühr". Der Zweckverband Frohnbach hat die getrennte Veranlagung in Schmutzwassergebühr und Niederschlagswassergebühr schon im Jahre 1998 eingeführt. Ausschlaggebend dafür waren abgabenrechtliche und wirtschaftliche Gründe sowie Belange des Umweltschutzes. Seitdem werden Grundstücke, von denen kein Niederschlagswasser in die öffentlichen Anlagen gelangt, nicht mehr an den Kosten des Verbandes für die Beseitigung von Niederschlagswasser beteiligt. Über verschiedene Ermäßigungsregelungen (Wichtige Informationen/ Aktuelles/ Gebührenübersicht) für vom Grundstückseigentümer ergriffene Maßnahmen zur Rückhaltung oder dezentralen Bewirtschaftung von auf ihren Grundstücken anfallendem Niederschlagswasser erfolgt die verursachergerechte Erhebung der Niederschlagswassergebühr nach der versiegelten Fläche mit Anschluß an die öffentlichen Abwasseranlagen. Der Verband setzt auf eine Stimulierungswirkung, was der Umwelt (Entsiegelung, Verbesserung des Bodenlebens und des Stadtklimas) zugute kommt und beim Verband hilft, Kosten zu senken (Wichtige Informationen/ Aktuelles/ Literatur).

Trotz ständiger Kostensteigerungen und mehrfacher Steueranhebungen konnten seit dem Jahre 1998 bis zum Jahre 2008 nahezu alle Gebührensätze unverändert beibehalten werden. Die einzige Ausnahme bildetet dabei die Entsorgungsgebühr. Sie war nach dem Jahre 1990 im Jahre 2007 auf 25 Euro je m³ zu erhöhen gewesen.

Ab dem Jahre 2009 sind die Grund- und Mengengebühren für die Benutzung öffentlicher Abwasserkanäle und Kläranlagen sowie die Niederschlagswassergebühr für einen Zeitraum von fünf Jahren - also bis zum Jahre 2013 - geringfügig gesenkt worden. Für einen Haushalt im Verbandsgebiet ergibt sich dadurch eine durchschnittliche jährliche Gebührenentlastung von rund fünf Prozent.

Nach Eingliederungen von Gemeinden in die Stadt Limbach-Oberfrohna im Zuge der Gemeindegebietsreform hat sich auch das Verbandsgebiet ständig vergrößert. Es ist auf die Gebiete der ehemaligen Gemeinden Bräunsdorf (25. Dezember 1998), Pleißa (31. Dezember 1999), Wolkenburg-Kaufungen (29. September 2000) und Kändler (25. Januar 2002) erstreckt worden. Der ländlich geprägte Teil des Verbandsgebietes hat dadurch deutlich zugenommen und der künftige Investitionsbedarf des Verbandes ist im Verhältnis zu den hinzugekommenen Einwohnern stark gestiegen.

Die Verbandsversammlung hat sich dafür entschieden, daß das Gebührensystem und die Gebührensätze im gesamten Verbandsgebiet einheitlich gelten sollen.

Ab dem Jahre 1998 hatte die Verbandsversammlung darüber nachgedacht, ob es Möglichkeiten gibt, die Organisationsform des Verbandes zu optimieren, also ob die Einschaltung eines privaten Betriebsführers oder Betreibers hier wirtschaftlich von Vorteil sein und zur Senkung der Gebührenbelastung führen könnte. Sie ist zu der Meinung gelangt, daß dies bis auf weiteres nicht der Fall ist.

Dem Verband ist seit seinem Bestehen neben der Information auch an der Einbeziehung und Beteiligung der Bürger bei der Lösung anstehender Probleme gelegen. Dazu dient u.a. der vielschichtig zusammengesetzte, offene Arbeitskreis Abwasserbeseitigung, welcher sich bereits maßgeblich bei der Beantwortung der Frage nach der Finanzierung der Kosten der Abwasserbeseitigung und der Erarbeitung der Satzungen einbrachte. Der Arbeitskreis hat derzeit etwa 80 Mitglieder. Bei Interesse an einer Mitarbeit im Arbeitskreis wollen Sie sich bitte an die Verbandsgeschäftsstelle wenden.